Gemeinde Burgrieden

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Bauland & Vergabekriterien

Neue Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Burgrieden (gültig ab 26.10.2021)

Präambel zur Bauplatzvergaberichtlinie ab 26.10.2021

Nachdem die Gemeinde in früheren Jahren immer dem Bedarf entsprechend genügend Bauplätze zur Verfügung stellen konnte, wurden diese im sogenannten Windhundverfahren vergeben. Seit einigen Jahren übersteigt die Nachfrage das Angebot bei weitem, so dass es neuer Regelungen für die Bauplatzvergabe bedurfte. Die Gemeinde Burgrieden hat sich für die Vergabe nach einem Punktesystem entschieden, das sowohl sozialbezogene wie auch ortsbezogene Kriterien berücksichtigt.

Im Rahmen der sozialbezogenen Kriterien war es dem Gemeinderat ein besonderes Anliegen, vor allem jungen Familien den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Aus diesem Grund können junge Familien Punkte erwerben, die durch in der Familie lebende Kinder noch erhöht werden können. Außerdem werden Aktivitäten im ehrenamtlichen Bereich mit Punkten honoriert. Absichtlich hat der Gemeinderat festgelegt, dass diese ehrenamtlichen Aktivitäten nicht bei einer Institution in der Gemeinde erbracht werden müssen. Vielmehr geht es darum, für die Gemeinde Mitbürgerinnen und Mitbürger zu gewinnen, die eine Affinität zu ehrenamtlichem Einsatz mitbringen. Sowohl die Begünstigung von jungen Familien wie auch die Begünstigung von Personen mit Bezug zu ehrenamtlicher Arbeit sollen sicherstellen, dass Burgrieden auch in Zukunft eine lebendige Gemeinde bleibt, die sich durch eine Vielzahl von Angeboten von kulturellen, sportlichen oder anderweitig gemeinnützig tätigen Organisationen auszeichnet, die dann auch tatsächlich nachgefragt werden. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist im Übrigen seit längerem auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung von Baden-Württemberg.

Die ortsbezogenen Kriterien sollen vor allem sicherstellen, dass ortsansässige Personen eine reelle Chance auf einen Bauplatz in der Gemeinde haben. Durch die geringe Punktzahl für jedes Jahr der Ortsansässigkeit soll erreicht werden, dass sich Einwohner nicht bereits durch eine kurze Wohndauer in der Gemeinde einen wesentlichen Vorteil verschaffen können. Vielmehr geht es dem Gemeinderat darum, dass junge Menschen, die in der Gemeinde Burgrieden aufgewachsen sind und sich der Gemeinde nach wie vor verbunden fühlen, auch dann eine Chance auf einen Bauplatz haben, wenn sie sich aus verschiedensten Gründen (z. B. Ausbildung, Studium, Berufstätigkeit, Wegzug aus Burgrieden wegen mangelndem Wohnraum etc.) zwischenzeitlich in einer anderen Kommune niedergelassen haben. Personen, die mit der Gemeinde und den Einwohnern verwurzelt sind, stärken das soziale Gefüge. Damit diese Regelung nicht dazu führt, dass ortsfremde Bewerber de facto von einem Bauplatzerwerb ausgeschlossen werden, wird die für die Ortsansässigkeit maximal erreichbare Punktzahl auf 100 begrenzt.
 

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