Gemeinde Burgrieden

Seitenbereiche

Volltextsuche

Hochwasserschutz

Hochwasser- und Überflutungsschutz

Zum Thema Hochwasserschutzes steht Ihnen unter www.hochwasserbw.de das umfangreiche Informationsangebot des Landes offen.

Hochwasser bezeichnet Überflutungen aus Gewässern, etwa wenn infolge Schneeschmelze oder Dauerregen ein Gewässer über die Ufer tritt. Dieses Szenario wird im Folgenden unter Punkt Hochwasser besprochen.

Kein Hochwasser in diesem Sinne ist sog. wild abfließendes Wasser, das etwa in Folge von punktuell auftretenden Starkregenereignissen außerhalb von Gewässern - und damit "wild" - abfließt. Siehe dazu den Punkt Hangwasser.

Folgende Grafik illustriert den Unterschied. Links dargestellt ist das Szenario "Starkregen", rechts das "normale" Hochwasser:

Planfestellungsbeschluss zum Hochwasserdamm und -rückhaltebecken am Hochstetter Graben, Gem. Burgrieden-Hochstetten

Gemeinde Burgrieden
Landkreis Biberach

Bekanntgabe und Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erstellung eines Damm es mit Hochwasserentlastungsanlage und Ablaufschacht am Hochstetter Graben mit naturnaher Umgestaltung des Hochstetter Grabens

Das Landratsamt Biberach erteilte mit Bescheid vom 14.11.2018 für die Gemeinde Burgrieden die wasserrechtliche Planfeststellung gem. § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes zum Bau und Betrieb eines Dammbauwerks mit Abflussdrosselung in den verdolten Hochstetter Graben mit überströmbare Hochwasserentlastungsanlage und zur Verlegung und naturnahen Gestaltung des Hochstetter Grabens im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens zum Schutz des Teilorts Burgrieden vor Überschwemmungen durch das Gewässer „Hochstetter Graben“. Die Baumaßnahmen finden auf den Flurstücken 155, 159, 160, 161, 164, 165, 222, 223, 227 und 246, jeweils Flur 2 Hochstetten, Gemarkung und Gemeinde Burgrieden statt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans liegt vom 26.11.2018 bis 10.12.2018 beim Bürgermeisteramt Burgrieden, Rathausplatz 2, Bürgerbüro (im Erdgeschoss), 88483 Burgrieden, zur Einsicht aus.

Die auszulegenden Unterlagen können auch hier heruntergeladen werden (ZIP-Datei, ca. 8,8 MB).

Der Beschluss wurde der Gemeinde Burgrieden zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Burgrieden, 19.11.2018

gez.

Josef Pfaff
Bürgermeister

Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserdamm und -rückhaltebecken am Rotbächle in Rot

Gemeinde Burgrieden
Landkreis Biberach

 

Bekanntgabe und Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erstellung eines Hochwasserdammes am Rotbächle auf Gemarkung Rot, Gemeinde Burgrieden

Das Landratsamt Biberach hat mit Bescheid vom 26.09.2017 für die Gemeinde Burgrieden die wasserrechtliche Planfeststellung gem. § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zur Erstellung eines Hochwasserdammes am Rotbächle auf Gemarkung Rot, Gemeinde Burgrieden erteilt. Die Baumaßnahmen finden auf den Grundstücken Flst. Nrn. 99/1, 100/1, 100/4, 101, 101/1 und 123/3 Gemarkung Rot, Gemeinde Burgrieden statt. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser HQ100 werden die Flurstücke 100/1, 101, 120/2, 123/1, 123/3, 111/1, 119, 120/3 und 124 Gemarkung Rot, Gemeinde Burgrieden überflutet. Beim HQ1000 werden auch die Flurstücke 117, 118 und 120/1 Gemarkung Rot, Gemeinde Burgrieden, überflutet.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans liegt vom 9. Oktober 2017 bis 23. Oktober 2017 beim Bürgermeisteramt Burgrieden, Rathausplatz 2, Bürgerbüro (im Erdgeschoss), 88483 Burgrieden, zur Einsicht aus.

Die auszulegenden Unterlagen finden sich auch hier zum Herunterladen (Cloud-Laufwerk).

Der Beschluss wurde der Gemeinde Burgrieden zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Burgrieden, 29.09.2017

 

gez.

Josef Pfaff

Bürgermeister