Gemeinde Burgrieden

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Bodenrichtwerte

Feststellung der Bodenrichtwerte

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:

https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss

Die genaue Lage und Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen sowie weiterführende Bodenrichtwertdefinitionen werden im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Dort können der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt sowie die örtlichen Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten abgerufen werden.

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ebenfalls unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-160 & -167

E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internetadresse: https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss