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Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorberaten
Der Flächennutzungsplan ist die übergeordnete Planungsgrundlage für die Gemeinde, um insbesondere die Potenziale für Wohnbauentwicklung festzulegen. Aktuell befindet sich der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Laupheim, zu der auch Burgrieden zählt, im Fortschreibungsverfahren. Der Gemeinderat wurde jetzt hierzu angehört. Angesprochen wurde insbesondere der sogenannte Wohnflächenbedarfsnachweis. Für diesen wird die vom statistischen Landesamt errechnete Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde herangezogen und mit gesetzlich festgelegten Parametern abgeglichen. Am Ende ergibt sich eine Gesamtfläche, die der Gemeinde künftig für Wohnbauentwicklung zusteht. Der von der Stadt Laupheim für die Verwaltungsgemeinschaft erstellte Wohnflächenbedarfsnachweis hatte zum Ergebnis, dass für die Gemeinde Burgrieden keine zusätzlichen Flächen gegenüber dem bisherigen Plan möglich sind. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Entwurf zu, der bis auf kleinere Änderungen die bisherige Flächennutzungsplanung bestätigt. Demnach sind auch in Zukunft auf insgesamt 13 ha in allen drei Ortsteilen Wohngebiete vorgesehen. Am 20.11. findet die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft statt, in der die Planung weitergeführt werden soll. Der Gemeinderat wird in den kommenden Monaten erneut in die Beratungen mit einbezogen.
Gemeinderat stimmt interkommunaler Zusammenarbeit mit Achstetten im Feuerwehrwesen zu
Die Feuerwehren Burgrieden und Achstetten sollen künftig im Rahmen der sogenannten Überlandhilfe enger kooperieren. Dabei unterstützen sich Feuerwehren über Gemeindegrenzen hinweg bei größeren Einsätzen. Bislang mussten die Kosten für solche Einsätze jeweils zwischen den beteiligten Gemeinden abgerechnet werden – ein Verfahren, das mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Ziel der neuen Vereinbarung, der der Gemeinderat jetzt zustimmte, ist es, die gegenseitige Hilfe unentgeltlich zu leisten und so die Verwaltung zu entlasten. Künftig sollen sich die Wehren ab Alarmstufe 3 gegenseitig mit einem Löschfahrzeug unterstützen. In höheren Alarmstufen wird die Zusammenarbeit weiter ausgebaut, während die bislang frühzeitig eingebundene Feuerwehr Laupheim später hinzugezogen werden soll. Das entlastet nicht nur die Feuerwehr Laupheim, sondern reduziert auch den Personaleinsatz und verbessert durch kürzere Anfahrtswege die Eintreffzeiten, ohne die Leistungsfähigkeit bei Einsätzen zu reduzieren. Die neue Regelung soll in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehren festgeschrieben und mit der Leitstelle abgestimmt werden. Grundlage bildet zudem eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen beiden Gemeinden. Sie sieht auch eine regelmäßige Evaluation vor, um sicherzustellen, dass keine Gemeinde übermäßig belastet wird. Sofern der Gemeinderat der Gemeinde Achstetten ebenfalls zustimmt, soll der Vertrag unterzeichnet und die neue Alarmordnung in Kraft gesetzt werden.
Leistungen zur Kanaluntersuchung vergeben
Der Gemeinderat vergab die Leistungen zu Kanaluntersuchungen nach der Eigenkontrollverordnung an die Firma Mantz aus Ehingen (Donau) für die Angebotssumme von 130.266,92 Euro (inkl. MwSt.). Die Leistungen waren zuvor beschränkt ausgeschrieben worden. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 133.000 Euro.
Haushaltszwischenbericht: 2026 entwickelt sich stabil – Herausforderungen kommen in den Folgejahren
Erstmalig hatte die Verwaltung dem Gemeinderat einen Haushaltszwischenbericht vorgelegt, in dem die Entwicklung des Haushaltsjahres bis zum 3. Quartal dargestellt wurde. Derzeit zeichnet sich ab, dass die Einnahmen bis Jahresende leicht über der Prognose liegen werden. Die Ausgabenseite liegt leicht unter dem Plan. Bis Jahresende sind allerdings noch Auszahlungen zu erwarten. Insgesamt ist damit von einer stabilen Entwicklung des Haushaltsjahres auszugehen. Bürgermeister Högerle machte im Rahmen des Finanzberichts aber auch deutlich, dass die großen finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren anstehen. Insbesondere in 2026 wird ein deutlich negatives ordentliches Ergebnis erwartet.
Evaluation des Grundsteuerhebesatzes: Steueraufkommen nach Grundsteuerreform nahezu gleich wie im Vorjahr
Ende 2024 hatte der Gemeinderat den Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A und B neu festgelegt. Notwendig war dies aufgrund der Grundsteuerreform. Der Hebesatz wurde so gewählt, dass die sogenannte Aufkommensneutralität erreicht werden sollte. Darunter ist zu verstehen, dass auch nach der neuen Systematik und mit neuen Hebesätzen das Gesamtaufkommen für die Gemeinde nicht höher ist, als im Vorjahr. Diese Forderung wurde bundes- und landespolitisch an die Gemeinden gerichtet. Zwischenzeitlich lässt sich das tatsächliche Grundsteueraufkommen für 2025 beziffern. Dieses liegt nach aktuellem Veranlagungsstand bei knapp 475.000 Euro und damit 14.000 Euro (3 %) höher als 2024. Allerdings sind der Verwaltung noch mehrere Widerspruchsverfahren bekannt, bei denen nochmals mit einer Reduzierung des Grundsteueraufkommens zu rechnen ist. Der Gemeinderat teilte deshalb die Einschätzung, dass keine Korrektur des Hebesatzes erforderlich wird. Der Grundsteuerhebesatz wird deshalb im Hinblick auf die Grundsteuerreform unverändert bleiben. Bürgermeister Högerle machte aber deutlich, dass möglicherweise aufgrund der generellen Entwicklung der Finanzlage in den kommenden Jahren auch wieder über eine Grundsteuererhöhung diskutiert werden müsse.
Ortschaften der Gemeinde vor 750 Jahren erstmals urkundlich erwähnt – Jubiläumsjahr in 2027 geplant
Die Gemeinde steht vor einem besonderen Anlass: Im Jahr 2027 jährt sich die erste urkundliche Erwähnung der Ortsteile Burgrieden, Rot und Bühl zum 750. Mal. Burgrieden und Rot wurden erstmals 1275, Bühl zwei Jahre später 1277 in historischen Dokumenten genannt. Nach dieser Chronologie feierte die Gemeinde bereits 1977 ihr 700-jähriges Bestehen mit einem großen viertägigen Fest. Der Gemeinderat sprach sich jetzt dafür aus, auch das 750-jährige Jubiläum zu feiern, und sah darin eine gute Gelegenheit, den Zusammenhalt und die Identifikation der Bürgerschaft zu stärken. Ein mehrtägiges Zeltfest wird allerdings nicht favorisiert. Stattdessen schlägt die Verwaltung eine zentrale Veranstaltung unter Federführung der Gemeinde vor – etwa einen bunten Festabend, der die Vielfalt Burgriedens widerspiegelt. Ergänzend könnte das gesamte Jahr 2027 als Jubiläumsjahr gestaltet werden, mit Aktionen von Vereinen und kulturellen Beiträgen unter dem Motto „750 Jahre Burgrieden, Rot und Bühl“. Auch digitale Formate wie ein Jubiläumsfilm oder eine Social-Media-Kampagne sind denkbar. Im nächsten Schritt ist jetzt eine Planungsgruppe mit Vereinsvertretern und engagierten Bürgerinnen und Bürgern angedacht. Diese soll ein konkretes Veranstaltungsprogramm und einen Kostenrahmen erarbeiten, über den der Gemeinderat anschließend entscheidet.
Antrag für Aufnahme in Städtebauförderprogramm gestellt
Bürgermeister Högerle berichtete, dass der Antrag beim Land Baden-Württemberg zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm fristgerecht Anfang Oktober eingereicht wurde. Der Gemeinderat hatte im Juli beschlossen, sich um das Förderprogramm zu bewerben. Die Gemeinde beantragt eine Förderung in Höhe von insgesamt ca. 9 Mio. Euro für verschiedene Projekte.
Aktueller Stand beim Breitbandausbau
Bürgermeister Högerle informierte über einen kürzlich erfolgten Gesprächstermin zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde. Der Gemeinderat hatte den geförderten Ausbau des Breitbandnetzes bereits vor längerer Zeit an die OEW Breitband GmbH vergeben. Die Zuständigkeit für Planung und Umsetzung liegt damit vollständig bei diesem Unternehmen; die Gemeinde selbst hat nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Um öffentliche Zuschüsse von Bund und Land einsetzen zu können, ist zunächst ein Markterkundungsverfahren erforderlich. Dabei wird geprüft, ob ein Anbieter den Ausbau eigenwirtschaftlich, also ohne Fördermittel, durchführen möchte. Dieses Verfahren wurde inzwischen abgeschlossen und ergab für die Gemeinde folgendes Bild:
Ortsteil Rot: In Rot wird der Ausbau eigenwirtschaftlich durch NetCom BW erfolgen, ein Anbieter, der bereits in Teilen Burgriedens aktiv ist. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2028 vorgesehen. Bereits im kommenden Jahr startet die Vorvermarktung, in deren Rahmen Interessierte Internet- und Telefonverträge abschließen können. Diese Verträge sind Voraussetzung für den kostenlosen Glasfaserhausanschluss. In diesem Bereich erfolgt der Ausbau somit ohne öffentliche Fördermittel. Über den weiteren Fortgang wird zu gegebener Zeit informiert.
Ortsteile Bühl und Burgrieden: Für Bühl und Burgrieden wurde kein eigenwirtschaftlicher Anbieter gefunden. Der Ausbau erfolgt hier über die OEW Breitband GmbH unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln. Das Unternehmen wird die Leerrohrinfrastruktur errichten und im Anschluss einen Betreiber über eine Ausschreibung auswählen. Derzeit läuft aber zunächst die Ausschreibung für ein Planungsbüro. Sobald dieses feststeht, kann ein genauer Zeitplan für den Ausbau festgelegt werden. Nach aktuellem Stand ist damit zu rechnen, dass im Laufe des kommenden Jahres Klarheit über den Zeitrahmen besteht. Der Nonnenberg wird beim Ausbau berücksichtigt, nachdem diese Frage bislang offen war. Sobald die Zeitplanung konkret vorliegt, ist vorgesehen, dass die Verantwortlichen im Gemeinderat über den weiteren Verlauf berichten und die Öffentlichkeit informiert wird.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte einer Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilien-Wohnhauses nach Abbruch der an das Stallgebäude angebauten Remise in der Herdgasse 11/2 in Burgrieden zu. Ebenso wurde der Neubau eines Bürogebäudes, einer Produktionshalle und eines überdachten Lagers für Abfallcontainer im Gewerbegebiet Bühl, Am Flugplatz 38, befürwortet.
Alle Informationen zur Gemeinderatssitzung finden sich auch im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter https://sessionnet.owl-it.de/burgrieden/bi oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.burgrieden.de/gr.
Frank Högerle, Bürgermeister