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Absonderungsbescheinigungen nur auf Antrag
Wichtige Hinweise:
1. Sollten Sie krankgeschrieben sein, kann für den hiervon umfassten Zeitraum keine Absonderungsbescheinigung ausgestellt werden.
2. Inzwischen ist für die Beantragung von Entschädigungen keine Absonderungsbescheinigung erforderlich. Die entsprechende Pressemitteilung des Landes findet sich unten. Die Gemeinde Burgrieden wird daher ab sofort grundsätzlich keine solchen Bescheinigungen mehr ausstellen.
Dies ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für diese bieten wir für die Kontaktaufnahme mit uns sowie für das Hochladen Ihres Befundes über service-bw einen sicheren Kommunikationskanal. Mit Ihrem persönlichen Servicekonto, welches Sie sich dort anlegen können (sofern Sie nicht ohnehin schon über ein solches verfügen), können Sie uns das ausgefüllte Formular und die Nachweise als verschlüsselte Nachricht zukommen lassen. Nutzen Sie dafür diesen Link.
Alternativ steht Ihnen auch die Mailadresse ortspolizeibehoerde@burgrieden.de zur Verfügung. Wir geben allerdings zu bedenken, dass hier die Kommunikation ohne besonderen Schutz erfolgt, wie mit einer Postkarte. Indem Sie also E-Mail als Kommunikationsweg nutzen, erklären Sie sich mit den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten einverstanden.
Das Antragsformular und die Pressemitteilung finden Sie hier:
Rathaus wieder geöffnet
Terminvereinbarung bleibt aber bestehen
Die vorherige Terminvereinbarung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen und erfolgt im Interesse des Bürgerservice. Nur so können Sie Ihren Rathausbesuch ohne lange Wartezeiten einplanen.
Handlungsanweisungen bei positiven Selbst-/Schnell- und PCR-Tests
Was tun, wenn der Fall des Falles eintritt und ein Test ein positives Ergebnis bringt? Hier finden Sie die jeweiligen Handlungsleitfäden:
Corona-Verordnungen
Die jeweils aktuellsten Rechtsverordnungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/
DerAbfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises informiert
Hinweise zur Entsorgung während der Corona-Krise
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Restmüll- und Papiertonnen werden weiterhin geleert. Der Gelbe Sack wird ebenfalls abgeholt. Sie können auch weiterhin Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte zur Abholung anmelden.
Wir wollen bis auf Weiteres auch die Entsorgungseinrichtungen für Sie offenhalten. Damit das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum reduziert wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Abgabe von Wertstoffen und Grüngut:
Bei Missachtung der Verhaltensregeln müssen die Plätze geschlossen werden.
Helfen Sie mit, damit dies im Sinne derer, die die Entsorgungseinrichtung zeitnah brauchen, nicht erforderlich wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Unerlässlich: Hygiene-Hinweise
Außer der weitgehenden Vermeidung sozialer Kontakte ist es wie so oft die Beachtung der wesentlichen Hygiene-Regeln, die neben den nun ergriffenen drastischen Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheiten ganz wesentlich beiträgt. Diese finden Sie übersichtlich zusammengestellt in einem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welches wir Ihnen hier zum Download bereitstellen:
Weitere Hinweise
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html