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Gemeinderat beschließt Heizungserneuerung für die Grundschule Burgrieden
Die Heizungsanlage der Grundschule Burgrieden aus dem Jahr 1996 ist in die Jahre gekommen. Da Ersatzteile kaum noch verfügbar sind und das System zunehmend störungsanfällig wurde, hat der Gemeinderat nun den Weg für eine umfassende Sanierung frei gemacht.
Nach einer detaillierten Prüfung verschiedener Konzepte hat sich der Gemeinderat für eine Hybridlösung entschieden. Diese besteht aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe für die Grundlast und einem Gasbrennwertkessel für Leistungsspitzen. Die Gemeinde wird hierbei voraussichtlich 595.500 Euro investieren. Gleichzeitig ist mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 130.000 Euro zu rechnen. Dass diese Variante trotz der relativ hohen Investition die wirtschaftlichste Lösung ist, zeigt der Vergleich der Gesamtkosten über einen Zeitraum von 20 Jahren mit der in der Investition deutlich günstigeren Variante des erneuten Einbaus einer reinen Gasheizung. Während diese jährliche Energiekosten von etwa 53.000 Euro verursachen würde, sinken diese bei der Hybrid-Lösung auf ca. 26.000 Euro. Über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren ist die Hybrid-Anlage trotz der höheren Anfangsinvestition damit um rund 155.000 Euro günstiger als eine reine Gasheizung. Zudem schützt die deutliche Verringerung des Gasverbrauchs vor künftigen Preissteigerungen und geopolitischen Unsicherheiten. In den kommenden zwei Jahrzehnten spart die Schule im Vergleich zu einer herkömmlichen Heizung darüber hinaus etwa 1.000 bis 1.500 Tonnen CO? ein. Zudem kann die Energie der schuleigenen Photovoltaikanlage optimal in das Wärmekonzept eingebunden werden.
Neben dem neuen Heizsystem werden auch die gesamte Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die Warmwasserbereitung sowie die Kaltwasserverteilung in der Zentrale erneuert. Da die Wärmepumpe mehr Strom benötigt, wird zudem ein leistungsstärkerer Stromanschluss für die Schule verlegt.
Damit der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird, ist die Umsetzung schrittweise vorgesehen. In 2026 sollen die Arbeiten ausgeschrieben, Aufträge vergeben und Fördermittel beantragt werden. In den Sommerferien ist dann die Durchführung der eigentlichen Sanierungsarbeiten (Heizungs- und Regelungstechnik) während der schulfreien Zeit. geplant. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2026 eingeplant, sodass die Verwaltung nun gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro Spleis aus Laupheim mit der detaillierten Umsetzung beginnen kann.
Gemeinderat beschließt Umbau der Photovoltaikanlage auf der Grundschule Burgrieden
Nachdem die Gemeinde zum Jahresbeginn die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule planmäßig von der Solarpark Schule Burgrieden GbR übernommen hat, folgt nun der nächste Schritt: Der erzeugte Strom soll künftig nicht mehr nur gegen eine geringe Vergütung ins Netz eingespeist, sondern direkt vor Ort selbst genutzt werden. Der Gemeinderat hat dem dafür erforderlichen Umbau der Anlage zugestimmt. Damit der Strom auch dann genutzt werden kann, wenn die Sonne gerade nicht scheint, werden zwei Stromspeicher mit einer Kapazität von insgesamt 33 kWh installiert. Die Anlage wird so vorbereitet, dass die Speicherkapazität später fast verdoppelt werden könnte, sobald das derzeit noch aktive Blockheizkraftwerk (BHKW) im Jahr 2030 außer Betrieb geht. Bei einer Gesamtinvestition für den Umbau inklusive neuer Wechselrichter, Speicher und Überspannungsschutz ist mit rund 62.000 Euro an Investitionen zu rechnen. Zusammen mit dem Kaufpreis der Anlage belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 68.000 Euro. Durch die Eigennutzung des Stroms (ca. 70 % des erzeugten Stroms bleiben direkt im Haus, bei einer Erweiterung des Speichers sogar bis zu 90 %) spart die Gemeinde bei den aktuellen Strompreisen jährlich rund 9.500 Euro an Bezugskosten ein. Der Umbau ist eng mit der geplanten Heizungssanierung verknüpft. Da die neue Wärmepumpe Strom benötigt, ist die Nutzung des eigenen Dachstroms besonders sinnvoll. Die Ausschreibung für den Umbau startet im Sommer 2026, zuvor ist nochmals eine abschließende Beschlussfassung über das genaue Konzept im Gemeinderat vorgesehen. Die Installation der Speicher und der technischen Komponenten ist für Herbst/Winter 2026 vorgesehen.
Lüftungs- und Installationsarbeiten in den Umkleiden des Lehrschwimmbeckens vergeben
Das Lehrschwimmbecken der Gemeinde wird im Bereich der Umkleiden umfassend modernisiert. Nachdem der Gemeinderat bereits Ende 2025 die Sanierung grundsätzlich beschlossen hatte, wurden jetzt die entsprechenden Lüftungs- und Installationsarbeiten vergeben. Den Zuschlag erhielt die Firma Schlecht aus Laupheim, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Die Auftragssumme beläuft sich auf insgesamt 35.357,09 Euro brutto. Um den Bade- und Schulbetrieb nicht zu stören, finden die Arbeiten während der anstehenden Sommerferien 2026 statt.
Sanierung Ortsdurchfahrt Rot: Planung zu den gemeindlichen Arbeiten vorgestellt
Das Land hat angekündigt, die komplette Fahrbahn der Ortsdurchfahrt in Rot (Orsenhauser Straße und Burgrieder Straße) zu erneuern. Die Gemeinde nutzt die Gelegenheit, um notwendige Arbeiten an der Infrastruktur in der Straße (Wasserversorgung, Abwasserkanal) durchzuführen. Geplant sind die Sanierung von insgesamt zwölf Hydrantenschächten, Arbeiten an einer Kanalhaltung sowie die Erneuerung von neun Einlaufschächten inklusive der dazugehörigen Anschlussleitungen. Die Gesamtkosten für diese gemeindeeigenen Maßnahmen belaufen sich laut aktueller Berechnung auf rund 214.000 Euro.
Um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu garantieren, ist mit dem Land vereinbart, dass die Gemeinde die gesamte organisatorische Leitung der Maßnahme übernimmt. Dies umfasst auch die Ausschreibung und Abrechnung der Belagsarbeiten für das Land. Als Ausgleich für diesen Verwaltungsaufwand erhält die Gemeinde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 4 % der landesseitigen Gesamtkosten sowie einen festen Zuschuss für jeden sanierten Einlaufschacht. Dieses Vorgehen hat sich bereits bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Burgrieden bewährt. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land wird jetzt ausgearbeitet. Um eine sorgfältige Planung zu gewährleisten und die Arbeiten sicher vor Beginn der Winterzeit abzuschließen, wurde der Baustart einvernehmlich auf das Jahr 2027 festgelegt. Das beauftragte Planungsbüro ES tiefbauplanung wird nun die weiteren Schritte in die Wege leiten, damit die Ausschreibung in der zweiten Jahreshälfte erfolgen kann.
Vor-Vertrag für eine Bebauungsplanänderung für das Betriebsgelände der Alba Süd GmbH & Co. KG beschlossen
Der Gemeinderat hat der Unterzeichnung eines Vor-Vertrags mit der Firma Alba Süd GmbH & Co. KG zugestimmt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Entsorgungsbetrieb im Gewerbegebiet Bühl zu aktualisieren. Hintergrund ist eine Änderung der bundesweiten Luftreinhaltungs-Vorschriften, durch die der seit 1992 bestehende Betrieb am aktuellen Standort zwar Bestandsschutz genießt, eine notwendige Modernisierung der Technik nach dem aktuellen Recht jedoch derzeit nicht genehmigungsfähig wäre. Um den Standort mit seinen rund 30 Arbeitsplätzen langfristig zu sichern und die Abfallentsorgung im östlichen Landkreis zu gewährleisten, soll nun der Bebauungsplan angepasst werden. Dabei wird ausdrücklich nicht das Ziel verfolgt, die Lager- oder Durchsatzmengen zu erhöhen, sondern lediglich den rechtssicheren Weiterbetrieb im bisherigen Umfang zu ermöglichen. Vorgesehen ist, anstatt das gesamte Gewerbegebiet umzuwandeln, einen gezielten Angebots-Bebauungsplan nur für das Betriebsgelände der Firma zu erstellen, wobei die Kosten für die erforderlichen Gutachten und Planungen vollständig vom Unternehmen getragen werden. Mit dem Vorvertrag wurden jetzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit abgesteckt. Inhaltliche Beratungen zum Bebauungsplan oder Vorfestlegungen sind hiermit nicht verbunden. Der nun beschlossene Vor-Vertrag regelt zunächst die Aufgabenteilung zwischen der Firma und der Gemeinde für das anstehende Verfahren. Die Entscheidungshoheit über die tatsächliche Änderung des Bebauungsplans verbleibt dabei jederzeit beim Gemeinderat, und auch die Öffentlichkeit wird im weiteren Verlauf wie gewohnt beteiligt.
Die Gemeinde beabsichtigt zudem, dieses Verfahren gleichzeitig dafür zu nutzen, eine redaktionelle Vereinfachung der über die Jahre gewachsenen und teilweise unterschiedlichen Bebauungspläne „Beim Flugplatz“ und „Beim Flugplatz II“ in einem gemeinsamen Planwerk zu vereinheitlichen, um die Handhabung für die Verwaltung und die ansässigen Betriebe zu erleichtern. Da sich die wesentlichen Vorgaben wie Gebäudehöhen oder Versiegelungsgrade dabei nicht ändern, ist mit keinen zusätzlichen ökologischen Ausgleichsauflagen zu rechnen.
Startschuss für die Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet in der Ortsmitte Burgrieden
Nachdem die Gemeinde im Februar 2026 erfolgreich in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, hat der Gemeinderat nun den nächsten formalen Schritt zur Neugestaltung der Ortsmitte eingeleitet. Mit dem aktuellen Beschluss beginnen offiziell die sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen für ein rund 38 Hektar großes Areal. Ziel dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ist es, den Sanierungsbedarf im Kernort detailliert zu analysieren und eine solide Entscheidungsgrundlage für die spätere Sanierungssatzung zu schaffen. Erst wenn diese Satzung rechtskräftig ist, können Fördergelder für öffentliche Bauvorhaben sowie für private Modernisierungsmaßnahmen fließen und abgerufen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der nun startenden Untersuchungen ist eine umfassende Eigentümerbefragung, bei der alle Grundstücksbesitzer im Untersuchungsgebiet kontaktiert werden. Auf diese Weise möchte die Gemeinde die Mitwirkungsbereitschaft und private Modernisierungsabsichten ermitteln, um die Bürgerinnen und Bürger weiterhin aktiv in den Gestaltungsprozess einzubinden. Siehe hierzu auch die „Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Erneuerung gemäß § 141 BauGB für das Antragsgebiet „Ortsmitte“ in Burgrieden“.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte folgenden Bausachen zu: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) im Friedhofweg 9, in Bühl; Errichtung eines Lager-/Gartgengeräteraums (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
Flst. 226/5, Gem. Rot (Villa Rot); Neubau eines Doppelhauses (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - Neubeantragung) Blumenweg 28/1 u. 28/2
Verschiedenes
Bürgermeister Högerle berichtete, dass die Gemeinde vom Landratsamt Biberach über die Genehmigung der Ausweitung des Kiesabbaus der Fa. Koch in der Kiesgrube Hochstetten informiert worden sei. Die Gemeinde war im Genehmigungsverfahren angehört worden und hatte die Zustimmung erteilt. Wann der Abbau auf den zusätzlich genehmigten Flächen beginnt ist derzeit noch nicht bekannt.
Alle Informationen zur Gemeinderatssitzung finden sich auch im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter https://sessionnet.owl-it.de/burgrieden/bi oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.burgrieden.de/gr.
Frank Högerle, Bürgermeister