Gemeinde Burgrieden

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2026

Eckpunkte zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule beschlossen
Der Gemeinderat hat einstimmig den Fahrplan für die Umsetzung des neuen Ganztagsförderungsgesetzes für Grundschüler verabschiedet. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf eine achtstündige Betreuung an fünf Tagen pro Woche, Was bisher ein freiwilliges Angebot der Kommune war, wird ab 2026 zur Pflichtaufgabe. Der Bundesgesetzgeber schreibt eine verlässliche Förderung von täglich acht Stunden (inklusive Unterricht) vor. Auch die Ferien sind abgedeckt. Lediglich vier Wochen Schließzeit pro Jahr sind zulässig.
Bereits bisher gibt es an der Grundschule Burgrieden durch das bestehende Ganztagsmodell von Montag bis Donnerstag sowie einer ergänzenden kommunalen Betreuung eine gute Basis. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs muss insbesondere die Lücke am Freitagnachmittag sowie in der Ferienbetreuung geschlossen werden. Um personelle und räumliche Ressourcen wirtschaftlich zu nutzen, hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, das Angebot vorrangig auch weiterhin an der Grundschule Burgrieden zu konzentrieren und dieses bedarfsorientiert und punktuell zu erweitern. Die Strukturen an der Grundschule Rot-Bihlafingen bleiben vorerst unverändert. Damit vermeidet die Gemeinde Doppelstrukturen. Ein zentraler Punkt der beschlossenen Strategie ist zudem der mittelfristig geplante Wechsel der Rechtsgrundlage für die Ganztagsgrundschule. Die Verwaltung strebt an, die Grundschule Burgrieden in eine Ganztagsschule nach neuem Landesrecht (sogenannte §4a-Schule) umzuwandeln. Auch diese soll aber nicht verpflichtend sein, sondern den Eltern die Wahlmöglichkeit lassen, den Ganztag zu nutzen. Die neue Rechtsgrundlage bietet zwei entscheidende Vorteile: Eine Höhere Planungssicherheit, d.h. das Angebot ist bereits bei geringeren Teilnehmerzahlen als bislang förderfähig sowie die sogenannte „Monetarisierung“, d.h. Lehrerstunden können in Finanzmittel umgewandelt werden, um externe Partner wie Vereine oder pädagogische Fachkräfte einzubinden. Von den Abläufen und Betreuungsmöglichkeiten würde sich hingegen wenig gegenüber dem bisherigen Modell ändern.
Da die Gemeinde für die Ferienbetreuung allein verantwortlich ist, werden derzeit Gespräche mit Nachbarkommunen über eine interkommunale Zusammenarbeit geführt. Ziel ist ein attraktives Programm, das für eine einzelne Gemeinde allein kaum zu stemmen wäre. Hinsichtlich der Kosten bleibt das reine Ganztagsschulangebot für Eltern beitragsfrei. Für ergänzende kommunale Betreuungszeiten und die Ferienprogramme wird jedoch auch künftig eine angemessene Kostenbeteiligung der Eltern erhoben, um die finanzielle Belastung des Gemeindehaushalts zu begrenzen.
Wie geht es weiter? Aktuell läuft eine Elternbefragung (Rückmeldung bis 15. März), um den exakten Bedarf für die Erstklässler im kommenden Schuljahr zu ermitteln um dann den Betreuungsumfang zu fixieren. Bis Mitte 2027 soll zudem gemeinsam mit der Schulleitung und dem Schulamt ein detailliertes pädagogisches Konzept für den Schulformwechsel erarbeitet werden, damit der offizielle Antrag beim Land bis zum 1. Oktober 2027 gestellt werden kann.

Beratung zur Sanierung von Feuchtigkeitsschäden am ehemaligen Schulhaus Bühl vertragt
Aufgrund kurzfristiger Erkrankung des beauftragten Planers musste die Beratung über die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden am Sockel des ehemaligen Schulhaueses in Bühl auf die kommende Sitzung am 23.03. vertagt werden.

Auftrag für Arbeiten zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung vergeben
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten für die Reaktivierung einer stillgelegten Wasserleitung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Ortsteil Bühl für ca. 223.000 Euro an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schwall aus Laupheim. Die Angebotssumme liegt ca. 18 % über der Kostenberechnung, was auf verschiedene Kostensteigerungen in einzelnen Bereichen zurückzuführen ist.

Lückenschluss im landwirtschaftlichen Wegenetz beschlossen
Das landwirtschaftliche Wegenetz im Bereich des Baugebiets Ulmer Kreuz III soll vervollständigt werden. Hierzu soll ein bisheriges Teilstück eines Graswegs fachgerecht ausgebaut und damit die Verbindung zur L 263 optimiert werden. Im Zuge der Erschließung des Baugebiets Ulmer Kreuz III wurde bereits ein neuer Weg als direkte Verbindung zwischen der Landesstraße 263 und der Straße „Ulmer Kreuz“ angelegt. Um diese Wegeführung nun lückenlos und nach den erforderlichen Standards fertigzustellen, steht nun der Ausbau eines weiteren, rund 160 Meter langen Abschnitts an (Flst.Nr. 803/2). Mit dem Ausbau soll sichergestellt werden, dass die anliegenden landwirtschaftlichen Flächen künftig über eine durchgängig befestigte Trasse erreicht werden können. Neben der verbesserten Bewirtschaftung der Flächen würde die Maßnahme zudem dazu führen, dass der landwirtschaftliche Verkehr die teilweise eng bebaute Straße „Ulmer Kreuz“ besser umfahren kann. Eine erste Kostenschätzung für Bau, Entwässerung und Planung beläuft sich auf rund 80.000 Euro. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung hierfür eine Planung zu erarbeiten und nochmals im Gemeinderat vorzulegen.

Haushaltsplan 2026 eingebracht
Der Haushalt für das Jahr 2026 wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Die Eckdaten des Zahlenwerks verdeutlichen die aktuell angespannte Finanzlage vieler Kommunen: Mit einem voraussichtlichen Defizit von rund 1,2 Mio. Euro steht die Gemeinde vor einer der größten finanziellen Herausforderungen seit langem. Das Besondere am diesjährigen Haushalt ist ein finanzielles Paradoxon. Während landesweit viele Kommunen über sinkende Steuereinnahmen klagen, verzeichnet die Gemeinde hier sogar ein Plus von 400.000 Euro (insbesondere durch Gewerbesteuer und Einkommensteueranteile). Dass dennoch ein Rekorddefizit entsteht, liegt an den massiv gestiegenen Umlagen und sinkenden Zuweisungen, die jetzt zeitversetzt wirken, da die Gemeinde auf ein sehr gutes Jahr 2024 zurückblickt, das als Berechnungsbasis herangezogen wird. Die Kreisumlage steigt um 420.000 Euro auf jetzt 2,2 Mio. Euro, bedingt vor allem durch stark gestiegene Sozialausgaben auf Kreisebene. Auch die sogenannte FAG-Umlage, die die Gemeinde ans Land Baden-Württemberg abführen muss, steigt um 290.000 Euro. Gleichzeitig bekommt die Gemeinde vom Land weniger Schlüsselzuweisungen (-310.000 Euro). Diese Faktoren sind durch die Gemeinde nicht beeinflussbar und machen bereits gut eine Million des Defizits aus. Bürgermeister Högerle appellierte in seiner Haushaltsrede deshalb auch an die Bundes- und Landespolitik, die Kommunen mit ausreichend Mitteln für die ständig wachsenden Aufgaben auszustatten. Dennoch wird sich der Gemeinderat auch mit Einsparmöglichkeiten in den kommenden Monaten und Jahren auseinandersetzen müssen.
Trotz des Defizits ist die Gemeinde weiterhin voll handlungsfähig. Dank einer vorausschauenden Politik der vergangenen Jahre ist die Gemeinde aktuell schuldenfrei und verfügt über ein finanzielles Polster von rund 8 Mio. Euro, so dass dieses Jahr und in den Folgejahren wichtige Zukunftsprojekte und Investitionen angegangen werden können. Auch in 2026 wird keine Kreditaufnahme erforderlich, trotz geplanten Gesamtinvestitionen von ca. 6 Mio. Euro. Das unterscheidet die Gemeinde wesentlich von vielen anderen Kommunen im Land.
Rund 600.000 Euro fließen in die Grundschule Burgrieden, unter anderem ist die Erneuerung der Heizungsanlage geplant. Die Baulandentwicklung in Burgrieden und Rot wird konsequent vorangetrieben und der hierfür notwendige Grunderwerb vorgesehen. Als eine sehr große Investition in Millionenhöhe enthält der Haushaltsplan den möglichen Erwerb von voll erschlossenem Gewerbebauland im Gewerbegebiet in Bühl. Diese Investition würde langfristig die Einnahmen von morgen durch Firmenansiedlungen und Grundstücksverkäufe sichern. Hierüber hat der Gemeinderat im Lauf des Jahres zu entscheiden. Darüber hinaus sind u.a. Planungsraten für die Vorbereitung verschiedener weiterer Investitions- und Sanierungsmaßnahmen eingeplante, z.B. für den Bauhofneubau sowie die Grundschule und Halle in Rot.
Positiv hervorzuheben ist die Stabilität bei den Personalkosten, die ein wichtiger Baustein der internen Haushaltsdisziplin ist. Insgesamt stellt der Haushalt 2026 einen Kraftakt dar, soll aber gleichzeitig als stabiles Fundament für die Zukunft der Gemeinde dienen.
Die Verabschiedung des Haushaltsplans ist in der Sitzung am 23.03. geplant.

Bauhofneubau: Ausschreibungsverfahren für weitere Planungsleistungen erforderlich
Aufgrund rechtlicher Vorgaben und des zwischenzeitlich erreichten Baukostenvolumens ist es erforderlich, dass die weiteren Architekten- und Planungsleistungen für den Bauhofneubau öffentlich und europaweit ausgeschrieben werden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits, geplant ist die Vergabe der Planungsleistungen im Juni, um die zeitlichen Verzögerungen möglichst gering zu halten.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte folgenden Bauvorhaben zu: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung (Bauvoranfrage), Alter Krautgarten 7 in Rot; Neubeantragung der befristet genehmigten Containeranlage und der befristeten Nutzungsänderung des ehem. ev. Gemeindehauses sowie Errichtung eines Personal-Containers befristet bis 31.12.2029 im Erlenweg 2 in Burgrieden; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren), Bizäuneweg 17, in Burgrieden; Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren), Hauptstraße 4/2, in Burgrieden; Errichtung eines gewerblichen Lagerplatzes (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren), Bahnhofstraße 7 in Rot.

Alle Informationen zur Gemeinderatssitzung finden sich auch im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter https://sessionnet.owl-it.de/burgrieden/bi oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.burgrieden.de/gr

Frank Högerle, Bürgermeister