Hauptmenü
Navigation
Navigation
- Gemeinde
- Rathaus
- Bürger
- Freizeit
- Unternehmer
Gemeinderat beschließt Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
Der Gemeinderat hat dem Erlass einer Feuerwehr-Kostenersatzsatzung zugestimmt. Diese ist Grundlage für die Abrechnung von bestimmten Feuerwehreinsätzen beim Verursacher eines Einsatzes. Grundsätzlich sind Einsätze der Feuerwehr bei Bränden, öffentlichen Notständen oder zur Rettung von Menschen und Tieren unentgeltlich. Kostenpflichtig werden jedoch Einsätze bei bestimmten Tatbeständen, etwa bei Fehlalarmen, mutwilliger Alarmierung oder Verkehrsunfällen, bei denen eine Gefährdungshaftung besteht. Der Gemeinderat legte den abrechenbaren Stundensatz pro Feuerwehrangehörigem bei 21,71 Euro fest - basierend auf einer Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Kosten der letzten vier Jahre. Diese beinhalten neben der Einsatzentschädigung auch sonstige Aufwendungen wie Ausbildung oder Schutzkleidung. Zusätzlich zum Personalaufwand werden die Fahrzeugkosten auf Basis der Pauschalsätze des Innenministeriums abgerechnet. Für Burgrieden betrifft dies das LF 20 (205 Euro), das LF 8 (172 Euro) sowie den Mannschaftstransportwagen (34 Euro).
Verrechnungsregelung mit Abwasserzweckverband Rottal beschlossen
Leistungen, die die Gemeinde im Rahmen einer sogenannten Verwaltungsleihe für den Abwasserzweckverband (AZV) Rottal erbringt, werden künftig transparenter und verursachungsgerechter abgerechnet. Bisher wurde dafür ein seit langer Zeit unveränderter Pauschalbetrag von 4.090,34 Euro jährlich berechnet – eine schriftliche Vereinbarung dazu fehlt bislang. Dies wurde bei der letzten Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) kritisiert. Die betroffenen Leistungen umfassen u.?a. Lohnabrechnung, Kassen- und Rechnungswesen, die Reinigung des Kläranlagengebäudes sowie Verwaltungstätigkeiten durch Gemeindepersonal. Künftig wird es eine schriftliche Vereinbarung mit dem AZV auf Basis realistischer Kosten abgeschlossen geben. Eine Vergleichsrechnung für das Jahr 2024 zeigt: Während nach dem alten Modell 7.690 Euro in Rechnung gestellt worden wären, beläuft sich der Betrag im neuen Modell auf 11.509 Euro – ein Anstieg um rund 3.800 Euro bzw. 50?%. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und alle drei Jahre überprüft werden. Eine Zustimmung der Verbandsversammlung des AZV Rottal steht noch aus – die Entscheidung soll in einer Sitzung Ende Juli fallen.
Bausachen
Folgenden Baugesuchen wurde vom Gemeinderat zugestimmt: befristeter Neubau einer H2-Einspeiseanlage mit 2 Stellplätzen für Sattelzüge vom H2-Lieferanten einschließlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Biogasanlage Bühl" auf dem Gelände der Bioenergie Laupheim GmbH; Nutzungsänderung in der bestehenden Kinderkrippe Villa Sonnenschein der Gemeinde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Alle Informationen zur Gemeinderatssitzung finden sich auch im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter https://sessionnet.owl-it.de/burgrieden/bi oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.burgrieden.de/gr.
Frank Högerle, Bürgermeister