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Enges Zeitfenster für Briefwahl
Aktuell werden von unseren Amtsboten die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 ausgetragen. Daher ist ab sofort auch die Beantragung von Briefwahl möglich. Die verschiedenen Möglichkeiten sind auf den Benachrichtigungsschreiben dargestellt. Wir empfehlen allerdings, dies bequem online zu tun. Der entsprechende Link und weitere Hinweise zum Thema befinden sich auf unserer Homepage (www.burgrieden.de).
Beachten Sie jedoch unbedingt folgende Hinweise:
Im Zusammenhang mit dem auf 23.02. vorgezogenen Wahltermin ergibt sich bundesweit das Problem, dass aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Termine bzw. Fristen das Zeitfenster zwischen der Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden (vermutlich Ende der 6. Kalenderwoche, also um den 7. Februar) und dem Wahltag sich auf rund zwei Wochen verengt.
Die Briefwahlunterlagen können zwar direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden, jedoch können wir sie solange nicht fertigstellen und versenden bzw. zustellen, wie die Stimmzettel noch nicht angekommen sind. Unter Berücksichtigung der oben genannten Gegebenheiten dürfte die Ausgabe bzw. Zustellung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10. Februar möglich sein.
Entsprechend verkürzt sich die Zeit für die Briefwahl, denn nach wie vor müssen Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag bei uns auf dem Rathaus eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
Angesichts des engen Zeitfensters für die Briefwahl regen wir an, dass diejenigen, die nicht auf Briefwahl angewiesen sind, zumindest diesmal ganz „klassisch“ in ihr Wahllokal an die Urne gehen. Damit würden sie auch dazu beitragen, dass auf die Briefwahl angewiesene Personen (z.B. nicht mobile Personen, am Wahltag ortsabwesende Personen usw.) ihre Unterlagen ohne größere zeitliche Verzögerung ausgestellt bekommen können.
In Fällen plötzlicher Verhinderung, etwa Erkrankung, kann natürlich immer noch kurzfristig Briefwahl beantragt werden.
Briefwahlanträge bequem per Internet
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS u.ä. sind nicht zulässig.
Hier bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf dieses Links können Sie Ihre Antragsdaten online erfassen (Hinweis: wenn Sie diesen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine externe Internetseite unseres technischen Dienstleisters Komm.ONE weitergeleitet, der dort den Antragsprozess abgebildet hat.). Dabei müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und auf Wunsch noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Bei erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie unmittelbar einen entsprechenden Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt.
Hinweis: die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr, freigeschaltet. Die im obersten Abschnitt aufgeführten Beantragungswege bleiben danach zunächst weiterhin erhalten.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Frau Jans (Tel. 07392 9719-14), Frau Mohr (07392 9719-15); beide erreichen Sie auch unter der Mailadresse buergerbuero(@)burgrieden.de.
--- Hinweis für Urlauber ---
Das Auswärtige Amt ermöglicht erstmalig auch Wahlberechtigten, die im Ausland Urlaub machen, die Nutzung seines Kurierdienstes. Interessierte müssen dies allerdings vorab mit der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung absprechen; dabei gilt es allerdings sorgfältig abzuwägen, ob "herkömmliche" Versandarten wie Luftpost oder andere Expresspostdienste unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können. Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird. Die Webseite adressiert zwar im Ausland lebende Deutsche, gilt aber wie gesagt ebenso für deutsche Urlauber.