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Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung am 20.01.2025
Grundsatzbeschluss für Beschaffung eines weiteren Feuerwehrfahrzeugs gefasst
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 3. Juni 2024 den Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet. Ein zentraler Punkt war der Auftrag an Verwaltung und Feuerwehr, ein Konzept zur Beschaffung eines Logistikfahrzeugs zu entwickeln und Fördermöglichkeiten zu klären. Hintergrund für das zusätzlich notwendige Fahrzeug war die veränderte Führungs- und Einsatzstruktur nach der Fusion der Feuerwehrabteilungen sowie die zunehmende Herausforderung durch Flächenlagen wie z.B. Hochwasser. Sowohl als förderfähig und auch optimal für die Anforderungen der Feuerwehr geeignet kristallisierte sich die Anschaffung eines sogenannten Gerätewagen Logistik (GW-L1) mit bis zu 7,5 Tonnen heraus. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf bis zu 210.000 Euro, wovon 60.000 Euro durch Fördermittel gedeckt werden könnten. Der Eigenanteil der Gemeinde würde somit bei etwa 150.000 Euro liegen. Angesichts der schwankenden Marktpreise ist eine genaue Kostenprognose allerdings erst bei der endgültigen Fahrzeugkonfiguration möglich. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich zu, dass ein entsprechendes Fahrzeug beschafft werden soll und beauftragte Verwaltung und Feuerwehr, die weiteren Details zu erarbeiten und einen Förderantrag vorzubereiten. Mit einer Ausschreibung und Vergabe ist in Abhängigkeit der Haushaltslage und der Förderzusage frühestens Ende 2026 zu rechnen.
Feuerwehrhaus erhält Notstromversorgung
Bereits bei der Planung des neuen Feuerwehrhauses in Burgrieden wurde vorgesehen, eine autarke Stromversorgung für den Fall eines längeren Stromausfalls zu gewährleisten. Diese dauerhafte Notstromlösung wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Nun soll das Projekt im Jahr 2025 abgeschlossen werden, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im Krisenfall sicherzustellen. Verwaltung und Feuerwehr hatten dem Gemeinderat jetzt empfohlen, eine stationäre Notstromversorgung am Feuerwehrhaus zu installieren, da diese jederzeit verfügbar ist, keine Transportprobleme verursacht und optimal dimensioniert werden kann. Zudem sind nur stationäre Anlagen durch das Land förderfähig. Hintergrund hiervon ist insbesondere, dass Feuerwehrhäuser in Blackout-Fällen als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen sollen, weshalb ihre volle Funktionsfähigkeit essenziell ist. Nach ausführlicher Diskussion folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, jetzt zunächst Fördermittel für ein stationäres Aggregat zu beantragen und die Umsetzung eines solchen zu planen. Sollte sich im Lauf der Planung ergeben, dass eine mobile Variante gleichermaßen zum Ziel führt und die wirtschaftlichere Lösung darstellt, wird in diese Richtung weiter geplant. Für die fest installierte Variante ist voraussichtlichen mit Gesamtkosten von etwa 100.000 Euro zu rechnen, wovon 30.000 Euro durch Fördermittel gedeckt würden. Im Zuge der weiteren Planung wird auch geprüft, ob die EDV-Daten der Gemeinde im Feuerwehrhaus gespiegelt werden können, um ein dort im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls ein Lagezentrum etablieren zu können. Sollte dies nicht realisierbar sein, wird eine separate Notstromversorgung für das Rathaus in Erwägung gezogen.
Gemeinde übernimmt Photovoltaikanlage auf der Grundschule Burgrieden
Für die Gemeinde hatte sich die Möglichkeit ergeben, die seit 2006 betriebene Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule zu erwerben. Die Anlage wurde seinerzeit vom Verein "Erneuerbare Energien Rottal" in Kooperation mit der eigens gegründeten Solarpark Schule Burgrieden GbR installiert. Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung zum 31. Dezember 2025, weshalb die GbR beschlossen hat, den Betrieb einzustellen. Laut Dachnutzungsvertrag ist die GbR verpflichtet, die Anlage auf eigene Kosten zu demontieren, es sei denn, die Gemeinde übernimmt sie. Die GbR hat der Gemeinde deshalb angeboten, die Photovoltaikanlage zum Preis von 6.000 Euro zu kaufen. Dieser Betrag berücksichtigt den Restwert der Anlage, die Ertragserwartung der nächsten drei Jahre sowie eingesparte Rückbaukosten. Die Anlage besteht aus 252 Solarmodulen mit einer Gesamtleistung von 46,62 kWp sowie mehreren Wechselrichtern. Trotz ihres Alters von 20 Jahren verfügen die Module nach wie vor über mehr als 90 Prozent der ursprünglichen Leistungsfähigkeit und die jährliche Stromproduktion beträgt durchschnittlich ca. 47.000 kWh. Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat den Kauf empfohlen, da eine Neuanschaffung einer vergleichbaren Anlage zwischen 30.000 und 50.000 Euro kosten würde. Zudem wäre die Weiternutzung nachhaltiger. Der Gemeinderat stimmte dem zu. Geplant ist, den erzeugten Strom zukünftig verstärkt für die Eigenversorgung der Schule zu nutzen, insbesondere im Rahmen einer geplanten Heizungsmodernisierung. Eine Ergänzung durch einen Stromspeicher wird ebenfalls in Betracht gezogen. Sofern die Gesellschafterversammlung der GbR ebenfalls zustimmt, ist die Übernahme der Anlage zum 1. Januar 2026 geplant.
Lehrschwimmbecken erhält neue Umwälzpumpe
Die Umwälzpumpe des Lehrschwimmbeckens in der Grundschule Burgrieden ist nach über 30 Jahren Betriebszeit am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Trotz wiederholter Reparaturen in den vergangenen Jahren kam es zu Betriebsausfällen, die den Schwimmbadbetrieb beeinträchtigten. Um längere Stilllegungen zu vermeiden, empfahl das Ingenieurbüro Spleis den Austausch durch eine moderne, energieeffiziente und regelbare Schwimmbadpumpe. Diese würde durch eine flexible Steuerung auch den Stromverbrauch deutlich senken. Die Kosten für den Austausch belaufen sich voraussichtlich auf rund 25.000 Euro brutto. Eine Förderung ist voraussichtlich in Höhe von 40 % möglich. Laut Berechnungen des Ingenieurbüros würde sich die Investition durch die Stromeinsparung innerhalb von sechs Jahren amortisieren. Der Gemeinderat stimmte der Neubeschaffung zu. Der Pumpenaustausch ist für die Sommerferien 2025 geplant, da das Becken in diesem Zeitraum ohnehin geleert und gereinigt wird.
Wasser- und Abwassergebühren festgelegt
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gebührenhöhe für Frisch- und Abwasser für 2025. Die Wasserbezugsgebühr beträgt damit 1,25 Euro/m³ (-0,01 Euro), die Schmutzwassergebühr 2,53 Euro/m³ (+0,05 Euro) und die Niederschlagswassergebühr 0,16 Euro/m² (-0,17 Euro). Im Vergleich liegen die Gebühren in Burgrieden nach wie vor teils erheblich unter den Gebührensätzen der umliegenden Gemeinden. Der Gemeinderat beschloss zudem, dass bei künftigen Baugebietserschließungen die Hausanschlusskostenersätze auf 5.800 Euro (Trennsystem) und 3.500 Euro (Mischsystem) festgelegt werden.
Gemeinde unterstützt den Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg
Die Gemeinde Burgrieden engagiert sich seit Jahren durch verschiedene Projekte (u.a. Komplettumrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, Austausch verschiedener Heizungspumpen, energetische Sanierung von Gebäuden) für den Klimaschutz und will diesen Kurs fortsetzen. Als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge fällt der Klimaschutz zudem in den Verantwortungsbereich der Gemeinde. Um die gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg umzusetzen, wurde zwischen der Landesregierung und kommunalen Landesverbänden ein Klimaschutzpakt geschlossen. Dieser Pakt verpflichtet die Kommunen, bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das Land Baden-Württemberg Förderprogramme. Diese beinhalten finanzielle Hilfen für CO2-Reduzierung, Beratungsangebote und nachhaltige Sanierungsprojekte. Voraussetzung für Fördergelder ist, dass die Gemeinde den kommunalen Energieverbrauch jährlich erfasst und an das Land meldet, sowie eine offizielle Unterstützungserklärung der Klimaschutzziele des Landes durch die Gemeinde. Während die Gemeinde ihre Energieverbräuche bereits erfasst, steht die Unterstützungserklärung noch aus. Der Gemeinderat stimmte zu, diese abzugeben, um Zugang zu Fördermitteln zu erhalten.
Annahme von Spenden genehmigt
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von ca. 2.200 Euro durch die Gemeinde im Jahr 2024 zu.
Bausachen
Folgenden Baugesuchen wurde vom Gemeinderat zugestimmt: Umbau Dachgeschoss (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) Bergstraße 26 in Burgrieden; Errichtung einer Lagerhalle als Erweiterung (Baugenehmigungsverfahren), Am Flugplatz 15 einschließlich der Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes "Beim Flugplatz"; Errichtung Wohngebäude (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) Heusteige 15 in Rot; Umbau eines bestehenden Lagerschuppens (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) in Rot; Umnutzung eines Einfamilienhauses in eine Beherbergungsstätte (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren), Achstetter Straße 15 in Burgrieden.
Alle Informationen zur Gemeinderatssitzung finden sich auch im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter https://sessionnet.owl-it.de/burgrieden/bi oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.burgrieden.de/gr.
Frank Högerle, Bürgermeister