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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2024
Gemeinde verlängert Beteiligung an der Netze BW GmbH
Die Gemeinde Burgrieden hatte sich bereits 2021 mit einer Million Euro an der Netze BW GmbH beteiligt. Diese Möglichkeit wurde seinerzeit den Kommunen im Netzgebiet der Netze BW angeboten. Der aktuelle Fünfjahreszeitraum der Beteiligung läuft jetzt aus. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung, die aktuelle Beteiligung unverändert für weitere fünf Jahre fortzuführen. Ein Antrag auf Erhöhung der Beteiligung auf 1,25 Mio. Euro aus der Mitte des Gemeinderates wurde mehrheitlich abgelehnt. In den vergangenen fünf Jahren hat die Gemeinde eine Rendite in Höhe von ca. 118.000 Euro durch die Beteiligung erzielt. Im nächsten Beteiligungszeitraum steigt die Verzinsung auf 4,38 %, was im gesamten Beteiligungszeitraum ca. 178.000 Euro Rendite für die Gemeinde bedeuten würde. Dies liegt deutlich über dem, was derzeit und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren mit anderen Geldanlagen erzielt werden kann. Zudem lässt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde die Beteiligung aktuell zu.
Sanierung der Heizungsanlagen in der Grundschule Burgrieden sowie der Grundschule und Halle Rot werden geplant
Die Heizungsanlagen in der Grundschule Burgrieden sowie der Grundschule und Halle in Rot sind jeweils sanierungsbedürftig. Die Ausfallhäufigkeit ist in den vergangenen Jahren gestiegen und Ersatzteile sind jeweils nur noch schwer erhältlich. Um eine effiziente Sanierung zu gewährleisten, stimmte der Gemeinderat der Beauftragung des Ingenieurbüros Spleis für ein konkretes Sanierungsvorgehen zu.
Planung für Kindergartenneubau Burgwiesen vorerst beendet
Da sich die Rahmenbedingungen teils grundlegend verändert haben, ist der im künftigen Baugebiet Burgwiesen geplante Kindergartenneubau Burgwiesen nicht mehr in der ursprünglich vorgesehenen Größe erforderlich. Aufgrund einer geringeren Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde, und dadurch auch einer geringeren Nachfrage nach Kindergartenplätzen und den parallel entstandenen deutlichen Kostensteigerungen in der bisherigen Planung, stimmte der Gemeinderat deshalb jetzt zu, das bisherige Planungsverfahren mit dem Büro Wurm Gesamtplanung zu beenden. Dies ist auch Voraussetzung, um dann eine neue Planung für einen kleineren Kindergarten, möglicherweise auch an einem anderen Standort, beginnen zu können. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Auflösungsvertrag zu vereinbaren. Die bisherigen Planungsergebnisse werden der Gemeinde vollumfänglich zur Verfügung gestellt, um auf diese zukünftig zurückgreifen zu können. Bislang sind Planungskosten in Höhe von ca. 180.000 Euro angefallen. Das Büro Wurm hat in Aussicht gestellt, auf weitere ca. 50.000 Euro an Planungskosten, die vertraglich noch zugesichert wären, zu verzichten. Bei einem deutlich kleineren Kindergartenneubau ist demgegenüber zudem mit Kosteneinsparungen gegenüber den bisherigen Planungen in Millionenhöhe zu rechnen.
Grundsteuerreform – Gemeinderat senkt Hebesatz für Grundsteuer B deutlich – Gesamtaufkommen soll in der Gemeinde gleich bleiben
2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuermodell für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hatte das Land Baden-Württemberg mit dem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell eine neue Besteuerungsgrundlage erlassen. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom zuständigen Gutachterausschuss festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte oder die Gebäudegröße sind dagegen künftig nicht mehr relevant. Von Seiten des Gesetzgebers wurde im Rahmen der Grundsteuerreform deutlich kommuniziert, dass die Gemeinden diese nicht nutzen sollen, um ihr Grundsteueraufkommen zu erhöhen, sondern die neuen Hebesätze sollen „aufkommensneutral“ festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt nicht mehr an Grundsteuer einnehmen soll als vor der Reform.
Die Verwaltung hatte auf dieser Basis errechnet, welcher Hebesatz für die Grundsteuer A und B künftig angesetzt werden müsste, um die Aufkommensneutralität zu erreichen. Für die Grundsteuer B liegt dieser ca. bei 186 %. Da aber vom Finanzamt noch nicht alle Grundstücke abschließend bewertet werden konnten oder noch Einsprüche anhängig sind, erläuterte Kämmerer Bailer, dass in der Kalkulation noch Unsicherheiten bestehen könnten, die das prognostizierte Grundsteueraufkommen eher senken. Der Gemeinderat folgte deshalb dem Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 195 % anzusetzen, um die noch bestehenden Unsicherheiten abfedern zu können. Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, den Hebesatz nur mit 190 % anzusetzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Unstrittig war hingegen der Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 400 %.
Angesichts der bestehenden Unsicherheiten über das tatsächliche Grundsteueraufkommen sagte die Verwaltung zu, für das Jahr 2026 die Grundsteuerhebesätze hinsichtlich der Aufkommensneutralität erneut zu prüfen. Bürgermeister Högerle machte deutlich, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Systematik der Grundsteuererhebung habe. Diese werde vom Gesetzgeber vorgegeben. Lediglich über den Hebesatz könne man gewährleisten, dass die Gemeinde durch die Reform nicht mehr Steuern einnehme, als bisher. Dies habe man im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch so umgesetzt beziehungsweise werde der Hebesatz nach unten korrigiert, sollte er jetzt zu hoch angesetzt sein. Er wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es trotz Aufkommensneutralität bei einzelnen Steuerpflichtigen dennoch zu deutlich höheren Grundsteuerzahlungen kommen könne, während andere Steuerpflichtige künftig weniger zu zahlen hätten.
Alle Steuerpflichtigen sollen mit den Grundsteuerbescheiden Anfang des kommenden Jahres zudem nochmals eine Erläuterung zur Reform erhalten.
Baumängel am Kindergarten St. Alban Burgrieden sowie am Feuerwehrhaus Burgrieden
Bereits im vergangenen Jahr wurden Schäden am Flachdach des Anbaus am Kindergarten St. Alban festgestellt. Nach längeren Verhandlungen konnte jetzt ein Sanierungsvorgehen mit dem ausführenden Handwerker festgelegt werden, bei dem voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde zukommen werden.
Schäden weist zudem die Fassade am Feuerwehrhaus auf. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich juristischen Rat hinzugezogen, um zu klären, wie das weitere Vorgehen zur Sanierung sein könnte und wer die Kosten zu tragen hat.
Frank Högerle, Bürgermeister