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Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung am 13.11.2023
Weitere Baugrunduntersuchungen für Baugebiet Burgwiesen vergeben
Bereits bei den Beratungen zum Bebauungsplan für das Baugebiet Burgwiesen Anfang Oktober hatte die Verwaltung angekündigt, dass weitere Baugrunduntersuchungen im künftigen Baugebiet geplant sind, um zusätzliche Informationen über den Untergrund zu erhalten. Zudem ist ein sogenannter Pumpversuch vorgesehen, bei dem die Auswirkungen einer temporären Grundwasserabsenkung geprüft werden sollen, die voraussichtlich für den Bau eines Kanals notwendig sein wird. Luis Ulrich, Geschäftsführer der Moräne GmbH, die die Untersuchungsarbeiten ausführen wird, versicherte dem Gemeinderat, dass beim Pumpversuch keine Gefahr für umliegende Gebäude besteht, da die kurzfristige Absenkung des Grundwassers nur innerhalb der natürlichen Grundwasserschwankungen erfolgt. Die natürlichen Schwankungen des Grundwassers sollen zudem ein weiteres Jahr beobachtet werden. Dies war bereits in der Vergangenheit der Fall. Insgesamt beträgt das Auftragsvolumen für die umfangreichen Untersuchungsarbeiten ca. 57.000 Euro. Der Vergabe an die Moräne GmbH stimmte der Gemeinderat zu.
Mit den bereits in der Vergangenheit erfolgten sogenannten Bohraufschlüssen wird dann ein aussagekräftiges Ergebnis erwartet, auf dessen Basis weitere Informationen zur erforderlichen Bauweise, zu den Erschließungskosten und zu den Auswirkungen auf umliegende Gebäude gewonnen werden können. Bürgermeister Högerle betonte, dass hiermit insbesondere auch auf die von Anwohnern geäußerten Bedenken nochmals ausdrücklich eingegangen werden soll.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften angepasst
Wie alle Gemeinden in Deutschland ist auch die Gemeinde Burgrieden zur Unterbringung geflüchteter sowie anderweitig obdachloser Personen verpflichtet. Hierzu stellt die Gemeinde angemietete Wohnungen und Wohnungen im Gemeindeeigentum zur Verfügung. Aktuell sind in diesen Wohnungen 56 Personen untergebracht. Größtenteils handelt es sich um Familien (50 Personen). Mit 36 Personen stellen Ukrainerinnen und Ukrainer die größte Gruppierung. Die Wohnungen verteilen sich auf alle drei Ortsteile. Bürgermeister Högerle berichtete, dass die Gemeinde auf Basis der Anzahl der in den Landkreis kommenden Flüchtlinge bis September 2024 weitere 19 Personen unterbringen muss. Die Gemeinde ist hierzu deshalb weiter auf der Suche nach Wohnraum.
Die Unterbringung der Obdachlosen und Flüchtlinge durch die Gemeinde erfolgt nicht in einem Mietverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverhältnis, das über eine Satzung geregelt ist. Für die Unterbringung ist zudem eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Kosten hatte die Verwaltung die Gebühr neu kalkuliert. Der Gemeinderat stimmte einer Gebührenerhöhung auf 279 Euro pro belegtem Unterbringungsplatz sowie der hierzu notwendigen Satzungsänderung zu. Bislang betrug die Gebühr 237,50 Euro. Die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen ist damit kostendeckend kalkuliert.
Überörtliche Prüfung der Gemeinde abgeschlossen
Aufgrund des Überschreitens der Einwohnergrenze von 4.000 Einwohner wurde die Haushaltsführung der Gemeinde für die Jahre 2015 bis 2019 erstmals durch die Gemeindeprüfungsanstalt aus Karlsruhe auf ihre Ordnungs- und Rechtmäßigkeit geprüft. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass die Prüfung kleinere Beanstandungen ergeben hatte, die aber entweder umgehend behoben werden konnten oder künftig beachtet werden. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes hatte der Gemeinde deshalb die sogenannte uneingeschränkte Abschlussbestätigung zum Prüfungsverfahren erteilt.
Weitere 1,8 Mio. Euro an Fördermitteln für den Breitbandausbau in der Gemeinde
Von einem überraschenden Geldsegen aus Berlin konnte Bürgermeister Högerle dem Gemeinderat berichten. Die OEW Breitband GmbH, die durch die Gemeinde seit diesem Jahr mit dem weiteren geförderten Breitbandinfrastrukturausbau in Burgrieden beauftragt ist, hatte weitere Mittel für den Breitbandausbau beim Bund beantragt. Im sogenannten Fast-Lane-Verfahren wurde durch den Bund jetzt ein vorläufiger Förderbescheid für den Ausbau der dunkelgrauen Flecken über 1,8 Mio. Euro erlassen. Die Verwaltung zeigte sich vorsichtig optimistisch, dass mit diesen Mitteln auch das Koax-Netz im Bereich Nonnenberg mit Glasfaser überbaut werden kann. Ob tatsächlich alle Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist allerdings abschließend durch die OEW Breitband GmbH noch mit der Förderstelle des Bundes abzuklären. Die erforderlichen Gespräche wurden bereits begonnen. Trotz kurzfristiger Förderzusage machte Bürgermeister Högerle aber deutlich, dass aufgrund der komplizierten Fördervoraussetzungen weiterhin Geduld gefragt sein und mit einem Beginn der Arbeiten noch nicht kurzfristig gerechnet werden kann. Die OEW Breitband GmbH muss zunächst die Planungs- und Bauarbeiten europaweit ausschreiben. Mit einem Ergebnis wird ab September 2024 gerechnet. Dann lässt sich eine genauere Zeitplanung erarbeiten, die dann auch einen Ausbauhorizont für Burgrieden enthalten wird.
Kommunale Wärmeplanung wird noch zurückgestellt
Der Bundestag hat beschlossen, dass die weitere Heizungswende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung durch eine kommunale Wärmeplanung begleitet werden muss. Bis Ende 2028 ist dadurch jede Gemeinde verpflichtet, einen entsprechenden Plan aufzustellen. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es hierbei Erleichterungen geben. Diese sind allerdings noch nicht bekannt. Die Gemeinde wird deshalb zunächst abwarten, bis die gesetzlichen Grundlagen festgelegt sind, um dann das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Bevor die kommunale Wärmeplanung nicht beschlossen ist, ändert sich für Gebäudeeigentümer bezüglich deren Heizungen nichts. Insbesondere muss kein Heizungstausch durchgeführt werden. Einzig bei Neubauten in Neubaugebieten greifen auch schon vor der kommunalen Wärmeplanung ab 01.01.2024 die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.energiewechsel.de auf der Unterseite „Service“ in der Rubrik GEG-FAQ.
Baugesuche
Der Gemeinderat nahm den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Fernblick 6 in Rot, sowie die Errichtung von zwei Modulhäusern im Quartier für kleines Wohnen in Rot zur Kenntnis. Für ein Bauvorhaben „Im Schlößle 7“ erteilte der Gemeinderat zudem verschiedene Befreiungen vom Bebauungsplan „Am südlichen Ortsausgang“ und stimmte dem Bauvorhaben zu.
Frank Högerle, Bürgermeister