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Rathausbesuche nur mit Termin - und nur in nicht aufschiebbaren Fällen
Aus Sicherheitsgründen muss die Besuchsregelung fürs Rathaus erneut verschärft werden: Besuche auf dem Rathaus sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch oder per E-Mail). Näheres zu den umfassenden Sicherheitsvorkehrungen erfahren Sie dann von der/dem jeweiligen Sachbearbeiter*in.
Vor allem aber müssen sich Besuche auf dringende und nicht aufschiebbare Angelegenheiten reduzieren.
Die Service-Leistungen des Rathauses selbst sind nicht eingeschränkt - es bedarf dieses organisatorischen "Umwegs" allerdings, um im Sinne aller Rathaus-Mitarbeiter wie auch der Besucher das Ansteckungsrisiko bestmöglich zu minimieren. Dazu trägt auch die Maskenpflicht bei.
Corona-Tests: Schwerpunktpraxis am Ort
Die Allgemeinarztpraxis Hörmann in Burgrieden ist Corona-Schwerpunktpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Praxis befindet sich im Fritz-Leitz-Weg 28 und ist erreichbar unter Tel. 07392 913344.
Corona-Verordnungen
Die jeweils aktuellsten Rechtsverordnungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/
Teil-Lockdown: Was bedeutet das?
Lesen Sie hierzu die kurze Zusammenfassung des Landes Baden-Württemberg:
Aktuelle Zahlen
Die offiziellen Zahlen (Infektionen, Verstorbene, Genesene) finden Sie grafisch ansprechend aufbereitet auf dem "Dashboard" des Robert-Koch-Instituts - und das bis auf die Ebene der Landkreise. Reinschauen lohnt sich.
DerAbfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises informiert
Hinweise zur Entsorgung während der Corona-Krise
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Restmüll- und Papiertonnen werden weiterhin geleert. Der Gelbe Sack wird ebenfalls abgeholt. Sie können auch weiterhin Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte zur Abholung anmelden.
Wir wollen bis auf Weiteres auch die Entsorgungseinrichtungen für Sie offenhalten. Damit das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum reduziert wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Abgabe von Wertstoffen und Grüngut:
Bei Missachtung der Verhaltensregeln müssen die Plätze geschlossen werden.
Helfen Sie mit, damit dies im Sinne derer, die die Entsorgungseinrichtung zeitnah brauchen, nicht erforderlich wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Unerlässlich: Hygiene-Hinweise
Außer der weitgehenden Vermeidung sozialer Kontakte ist es wie so oft die Beachtung der wesentlichen Hygiene-Regeln, die neben den nun ergriffenen drastischen Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheiten ganz wesentlich beiträgt. Diese finden Sie übersichtlich zusammengestellt in einem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welches wir Ihnen hier zum Download bereitstellen:
Weitere Hinweise
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html