Gemeinde Burgrieden

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Informationen zum neuen Personalausweis

Ab dem 1. November 2010 wird der jetzige Personalausweis durch den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat ersetzt. Es handelt sich dabei eher um eine „Multifunktionskarte“, die neben der klassischen Funktion eines Sichtausweises mit Lichtbild und aufgedruckten Personendaten neue Funktionen für viele Einsatzmöglichkeiten in der „Online-Welt“ bietet, allen voran die eID-Funktion (eID = electronic Identity, sozusagen ein elektronischer Online-Ausweis). Für Interessierte bietet der Ausweis auch die Möglichkeit, darauf eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu speichern und somit Rechtsgeschäfte online zu tätigen oder E-Mails rechtssicher zu signieren und zu verschlüsseln.

Doch der Reihe nach:

Wie bisher sind auf dem Ausweis Ihre persönlichen Daten aufgedruckt. Ergänzt werden diese durch ein Lichtbild, das aktuell und biometrisch sein muss. Neu ist ein Chip im Innern des Personalausweises, auf dem – jeweils technisch voneinander getrennt – die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten einerseits und die Biometriedaten andererseits (also das Lichtbild und – wenn gewünscht – zwei Fingerabdrücke) digital abgelegt werden. Wichtig ist zu betonen, dass im Gegensatz zum Reisepass die Abgabe der Fingerabdrücke freiwillig geschieht. Mit den Fingerabdrücken soll – wie auch mit dem biometrischen Bild – wirksam dem Identitätsmissbrauch vorgebeugt werden, da diese eine eindeutige Zuordnung von Ausweis und Ausweisinhaber ermöglichen.

Diese biometrischen Merkmale befinden sich in einem besonders geschützten Bereich des Personalausweises und sind nur hoheitlichen Stellen (ausschließlich Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldeämtern) zugänglich. Die Fingerabdrücke sind nur auf dem Chip gespeichert. Bei der Personalausweisbehörde werden sie unwiderruflich gelöscht, sobald Sie Ihren Ausweis abholen. Auch bei der Bundesdruckerei, die den neuen Personalausweis herstellt, erfolgt keine Speicherung Ihrer Daten. Ein Abgleich mit Daten mit irgendwelchen Registern erfolgt nicht.

Wenn Sie Ihren Ausweis abholen, können Sie entscheiden, ob Sie die eID-Funktion nutzen möchten oder nicht. Dieses „Sich-online-Ausweisen“ kann jederzeit von der Personalausweisbehörde ein- oder ausgeschaltet werden, jedoch ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung. Durch diese neue Funktion können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion, wie sie auch genannt wird, benötigen Sie zu Hause ein Kartenlesegerät, ein Software-Programm („AusweisApp“; steht ab November 2010 hier kostenlos zum Herunterzuladen bereit), und eine 6-stellige PIN. Nach der Beantragung Ihres neuen Personalausweises erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN sowie eine Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort. Die vorläufige PIN muss schnellstmöglich am heimischen PC mit Lesegerät oder in der Personalausweisbehörde in eine individuelle 6-stellige PIN umgeändert werden.

Beim Surfen im Internet sind Ihre Daten mit der neuen eID-Funktion besser geschützt als bisher. Sie müssen weniger Daten offenlegen, da Sie als Ausweisinhaber selbst bestimmen können, welche Angaben übermittelt werden und welche nicht. Anbieter, die Daten auslesen wollen, müssen sich beim Bundesverwaltungsamt zertifizieren lassen. Dabei legt dieses auch fest, welche Daten überhaupt ausgelesen werden dürfen. Zusätzlich werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen, wodurch niemand Zugang zu Ihren Daten erhält.

Weiterer Vorteil: die eID-Funktion prüft darüber hinaus, ob der Online-Anbieter (z.B. ein Online-Shop) tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt und zeigt dem Nutzer die Daten an.

Mit der QES, auch Unterschriftsfunktion genannt, wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies ist eine reine Service-Funktion, die nichts mit dem Ausweis als solches zu tun hat, ihn aber zur „Multifunktionskarte“ macht. Sie können ein Signaturzertifikat bei einem zugelassenen Signaturanbieter (zu erfahren unter www.bundesnetzagentur.de) erwerben und auf Ihren Ausweis laden. Außerdem benötigen Sie ein Komfortlesegerät mit PIN-Pad zur Eingabe Ihrer Signatur-PIN.

Sicherheitsbedenken?

Der Bund stellt rund 1,5 Mio. Basis-Lesegeräte als "IT-Sicherheitskits" ("Starter Kits") für Bürgerinnen und Bürger kostenlos zur Verfügung (siehe Link unten). Diese Basis-Lesegeräte bieten eine ausreichenden Schutz Ihrer Daten am heimischen PC. Dabei ist es wie bei jeder anderen Online-Anwendung (sei es die Steuererklärung oder das Online-Banking) unerlässlich, dass Sie als User an Ihrem PC die Software regelmäßig updaten, eine Firewall einrichten und auf einen aktuellen Virenschutz achten. Alles Dinge, die selbstverständlich sind bzw. sein sollten und die nichts mit der presseseitig gerne vorgebrachten angeblichen Unsicherheit des neuen Ausweises zu tun haben. Der Ausweis ist im Gegenteil ein deutliches Mehr an Sicherheit gegenüber dem bisher üblichen Passwort-Verfahren. Nicht zu vergessen: um die Daten des Ausweises auslesen zu können, benötigt man außer der PIN den Ausweis selbst – dies bedeutete ein doppeltes Maß an Sicherheit. Wenn Sie im Internet noch sicherer unterwegs sein möchten, können Sie auch ein Lesegerät mit eigener Tastatur zur Eingabe der PIN erwerben.

Im Fall von Diebstahl oder Verlust können Sie Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde oder der kostenpflichtigen Servicenummer 0180 – 1 333 333 unter Angabe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.

Weitere Informationen und Gebühren

Auf www.personalausweisportal.de finden Sie weiteres Informationsmaterial zum neuen Personalausweis.

Ihr alter Personalausweis behält natürlich weiterhin seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Er kann aber auch vorzeitig umgetauscht werden.

Gebühren:
Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre): 22,80 €
Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre): 28,80 €
Nachträgliches Einschalten der eID-Funktion: 6,00 €
Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde: 6,00 €